Die Kontroverse
Klimaschutz ist ein kollektives Unterfangen. Wenn ich sofort aufhöre, jegliche Treibhausgase zu emittieren, wird ein klimapolitisches Ziel, wie Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 oder 2° C, nicht erreicht. Auch wenn die Bundesrepublik Deutschland ihre Treibhausemissionen von heute auf morgen auf Null reduziert, wird die Erderwärmung nicht ausreichend stark reduziert. Um die Erderwärmung auf 1,5 bis 2° C zu begrenzen, müssen hinreichend viele Menschen weltweit ihre Treibhausgasemissionen reduzieren.
Auf der internationalen Ebene sieht es derzeit aber nicht danach aus, dass ausreichend viele Staaten klimapolitisch kooperieren, um das 2°-Ziel zu erreichen. Vor diesem Hintergrund stellt sich für die deutsche Politik die Frage:
Sollen Nationalstaaten durch gesetzliche Regulierung auf nationaler Ebene ihre Unternehmen und Bürger*innen dazu bewegen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren, auch wenn international keine verlässliche Aussicht darauf besteht, dass hinreichend viele andere Staaten ebenfalls ihre THG-Emissionen reduzieren?
Diese Kontroverse hat sich derart aufgeschaukelt, dass die Kontrahenten sich gegenseitig Vernünftigkeit abgesprochen haben:
So wirft Rostalski den Befürworter*innen der Stellungnahme des Ethikrates vor, eine moralische Position zu vertreten, die dem gesunden Menschenverstand widerspricht: Gesinnungsethik ohne Rücksicht auf die Konsequenzen eigenen Handelns;
hingegen haben einige Mitglieder des Ethikrates in ihrer Verteidigung der These, dass Deutschland eine Vorreiter-Rolle in der Klimapolitik einnehmen sollte, Rostalski vorgeworfen, etablierte Standards rationalen Argumentierens zu verletzen.
Betrachten wir, was in dieser Kontroverse schief läuft.
Vorgebrachte Argumente
Befürworter*innen der Vorreiter-Rolle
In der Stellungnahme des Ethikrates finde ich das folgende Argument für die Behauptung, dass Deutschland (bzw. Europa) eine Vorreiterrolle in der Klimaschutzpolitik einnehmen sollte.
Ungebremster Klimawandel hätte katastrophale Folgen für die Menschheit. Die katastrophalen Auswirkungen können nur durch Begrenzung der Erderwärmung auf unter 2°C vermieden werden, was nur mittels internationaler Kooperation in der Klimaschutzpolitik gelingen kann. Derzeit ist es allerdings wenig aussichtsreich, dass die internationale Kooperation gelingt.
Angesichts dieser Sackgasse kollektiven Handelns erwähnt der Ethikrat folgende Gesichtspunkte, die die Handlungsentscheidung steuern sollen:
- in Situationen, in denen die Gefahr nicht sicher abgewandt werden kann, “muss ggf. auch auf Abwehrmaßnahmen zurückgegriffen werden, die unsicher sind” (93)
- “Wenn die zur Erfüllung dieser kollektiven Verpflichtung notwendigen individuellen Belastungen sozial gerecht verteilt werden, dürfen sie den Menschen zugemutet werden, weil es ohne ein solches paralleles Vorgehen keine realistische Chance mehr gibt, die Erderwärmung auf ein erträgliches Maß zu begrenzen.” (94)
- “die Bemühungen um effektivere internationale Klimaschutzabkommen [würden] ohne zeitgleiche nationale bzw. europäische Anstrengungen politisch unglaubwürdig.” (94)
Ich schlage vor, diese Überlegungen als das folgende Argument für eine unilaterale Klimaschutzpolitik zu interpretieren:
Gegner*innen der Vorreiter-Rolle
In dem Buch “Wer soll was tun” bringt Frauke Rostalski zwei Einwände dagegen, dass ein Nationalstaat unilateral Klimaschutz betreiben sollte.
Einwand 1: Unwirksamkeit nationaler Alleingänge
- Nationale Alleingänge in der Klimapolitik – politische Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in einem Nationalstaat – haben keinen Effekt auf die Höhe der globalen Treibhausgasemissionen. Unter Umständen, so Rostalski, haben sie sogar einen negativen Effekt: “Mitunter führen gerade die nationalen Bestrebungen zur Verbesserung der eigenen CO2-Bilanz dazu, dass sich die Gesamtsituation für alle Lebewesen auf der Erde verschlechtert” (S. 53, Hervorhebung im Original).
Hierfür führt Rostalski zwei Gründe an:
- “eine verringerte lokale Nachfrage nach fossilen Brennstoffen führt dazu, dass sich andernorts infolge sinkender CO2-Preise Emissionen erhöhen.” (S.53) Eine nationalstaatliche Reduktion von Treibhausgasen kann “unter dem Regime des Pariser Übereinkommens durch Leakage-Effekte zu einer Erhöhung des globalen CO2-Ausstoßes führen […]” (S.71)
- Eine ambitionierte Klimaschutzpolitik eines Landes wird andere Staaten kaum dazu motivieren, dies nachzuahmen:
- Rostalski: “Die Idee, dass reduktionsstarke Nationen anderen zum Vorbild werden, steht auf keinem wissenschaftlich validen Fundament.” (S. 58)
- Ockenfels: “Die Erfahrungen mit dem Kyoto-Protokoll und dem Pariser Abkommen scheinen zu bestätigen, dass die Annahme, die anderen würden den altruistischen Vorreitern schon folgen und damit das Klimaproblem lösen, bisher eher Wunschdenken ist.” (S. 4)
Einwand 2: Unverhältnismäßigkeit nationaler Alleingänge
- Ambitionierte Klimaschutzpolitik wird zu signifikanten Belastungen und Freiheitseinschränkungen aller Bürger*innen führen, die angesichts der geringen Aussichten auf einen klimapolitisch positiven Beitrag unangemessen sind: “[Durch eine ambitionierte Klimaschutzpolitik] müssen Individuen und Kollektive erhebliche Freiheitseinschnitte hinnehmen, die so gewichtig sind, dass sie nicht durch eine geringe Chance, doch noch Gutes damit zu erreichen, ausgeglichen werden.” (S. 61)
Resultierende Dialektik der Kontroverse
Die nachfolgende Graphik skizziert die resultierende Dialektik.
- Die Befürworter*innen der Vorreiter-Rolle sind auf die Behauptungen festgelegt,
- dass die unilaterale Klimaschutzpolitik wirksam ist;
- dass unilaterales Handeln verhältnismäßig ist.
- Die Gegner*innen bestreiten diese beide Behauptungen.
Analyse der Kontroverse
Betrachten wir, wie gut die beiden kontroversen Behauptungen – Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit – begründbar sind.
Wirksamkeit
In der Debatte werden verschiedene Interpretationen dessen, was “Wirksamkeit unilateraler Klimaschutzpolitik” bedeutet, vertreten. Führen wir uns diese Wirksamkeits-Thesen vor Augen:
Klimapolitischer Alleingang eines Staates wie Deutschland führt dazu, dass wirksamer globaler Klimaschutz – beispielsweise Erreichen des Pariser Klimaschutzziels – induziert wird.
Der mögliche Klimaschutzbeitrag eines Nationalstaates ist sehr klein, das Erreichen globaler Klimaschutzziele wie Begrenzung der Erderwärmung auf 2°C kann kein Staat im Alleingang erreichen.
Ich vermute, dass hierüber auch Einigkeit zwischen den Protagonisten besteht.
- Die Befürworter*innen der Vorreiter-Rolle legen sich auf eine schwächere Wirksamkeitsthese fest.
- Die Gegner*innen suggerieren in manchen Formulierungen, den Befürworter*innen diese starke These zu unterstellen.
Klimapolitischer Alleingang eines Staates wie Deutschland führt dazu, dass jede in Deutschland eingesparte Einheit an Treibhausgasemissionen die globalen Treibhausgasemissionen um diese Einheit reduziert.
Aufgrund des Europäischen Emissionshandels (Wasserbett-Effekt) sowie von internationalen Handelsverflechtungen (spatial carbon leakage) hat die Reduktion von CO2-Emissionen in Deutschland Rebound-Effekte, wodurch in anderen Ländern mehr emittiert wird. Werden in De 100 Tonnen CO2 eingespart, reduzieren sich die globalen CO2-Emissionen nicht um 100 Tonnen, sondern um einen deutlich geringeren Wert.
Innerhalb der EU wird die Menge von bestimmten Treibhausgasemissionen für bestimmte Branchen durch das Europäische Emissionshandelssystem gesetzlich reguliert. Die EU gibt THG-Zertifikate für eine Zeitperiode aus, die der genehmigten Emissionsmenge in dieser Periode entsprechen. Die Unternehmen dieser Branchen müssen sich die THG-Zertifikate in der Menge beschaffen, in der sie Treibhausgase emittieren. Wenn nun ein Stromerzeuger in Deutschland seine THG-Emissionen reduziert, so braucht es weniger THG-Zertifikate von der EU zu erwerben. Diese Zertifikate werden von anderen EU-Unternehmen erworben und diese Unternehmen emittieren mehr Treibhausgase als sie ohne die Einsparung des deutschen Stromerzeugers emittiert hätten. Die Emissionsmenge bleibt die gleiche, nämlich diejenige, die durch die EU vorgegeben ist.
Wird der Preis eines CO2-intensiven Produkts durch eine CO2-Steuer in einem Land erhöht, wird es relativ preiswerter, dieses Produkt in Ländern mit geringeren Steuern zu produzieren. Auf diese Weise führt eine Reduktion der THG-Menge durch eine höhere Besteuerung von CO2-Emissionen dazu, dass in anderen Ländern mehr THG emittiert werden.[eine ausführlichere Darstellung findet sich in Abschnitt 12.6.3.1 des 6. Sachstandsberichts des Weltklimarates, Arbeitsgruppe 3.]
Manche Formulierungen der Befürworter*innen der Vorreiterrolle lassen vermuten, dass sie eine proportionale Wirksamkeit der THG-Reduktion im nationalen Alleingang unterstellen.
Klimapolitischer Alleingang Deutschlands hat zur Folge, dass jede in Deutschland eingesparte Einheit an Treibhausgasemissionen die globalen Treibhausgasemissionen um weniger als diese Einheit reduziert.
- Dies ist die adäquate Beschreibung der Wirkung nationaler Treibhausgasreduktion auf die globalen Emissionen angesichts der bestehenden EU-Regulierung (Emissionshandelssystem) und internationaler Handelsverflechtungen: nationale Reduktionen induzieren einen Rebound, wodurch in anderen Ländern mehr Treibhausgase emittiert werden. Wie stark ist der Rebound-Effekt?
- Bei den durch das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) regulierten Emissionen führt eine Reduktion in Deutschland zu einer proportionalen Erhöhung der Emissionen in einem anderen EU-Land. Das EU-ETS reguliert allerdings nicht alle Treibhausgasemissionen:
- das derzeit geltende EU-ETS-1 reguliert etwa 40% aller CO2-Emissionen der EU (Quelle)
- das 2028 in Kraft tretende EU-ETS-2 erweitert die Begrenzung der Emissionen auf die Sektoren Straßenverkehr und Wohnen. Damit sollen nach vorläufigen Schätzungen etwa 75% aller CO2-Emissionen der EU reguliert sein (Quelle, dort S.1).
- Die Wirkung der nationalen THG-Reduktionen hängt insofern entscheidend davon ab, in welchem Sektor die Treibhausgase reduziert werden. Wenn ich heute auf eine Autofahrt mit einem Verbrenner-Motor in Deutschland verzichte, spare ich Treibhausgasemissionen, die nicht vom Wasserbett-Effekt betroffen sind. Das wird ab 2028 anders sein. Da ein Instrument wie nationale CO2-Steuer alle CO2-Emissionen einschließt, ist ihre Wirkung abhängig von der Abdeckung des EU-Emissionshandelssystems:
- nach aktuellem Recht dürften die nationalen THG-Reduktionen durch eine nationale CO2-Steuer zu 40% verpuffen. Die restlichen 60% der Emissionsreduktion werden durch das EU-ETS nicht betroffen sein und es werden keine zusätzlichen Emissionen in anderen EU-Ländern induziert.
- Mit der Einführung des EU-ETS-2 im Jahr 2028 dürften rund 75% der nationalen Reduktionen verpuffen. 25% der Einsparungen werden weiterhin eingespart bleiben.
- Bezüglich der durch internationalen Handel möglichen Verlagerungen der CO2-Emissionen (carbon leakage) sind genaue Schätzungen komplex und entsprechend unsicher. Gemäß dem letzten Bericht des Weltklimarates zeigten ex-post Auswertungen der bisherigen CO2-Regulierungen, dass die Verlagerungseffekte nicht messbar bis gering waren (IPCC AR6 WG3, 13.6.6.1, S.1393.
- Der Rebound-Effekt von THG-Reduktionen im nationalen Alleingang innerhalb der EU liegt aktuell bei etwa 40%, ab 2028 bei etwa 75%, so können wir die obige Aussage präzisieren:
- Wenn in De aktuell (im Jahr 2026) 100 Tonnen CO2 weniger emittiert werden, reduzieren sich die globalen CO2-Emissionen um etwa 60 Tonnen.
- Wenn in De im Jahr 2029 100 Tonnen CO2 eingespart werden, reduzieren sich die globalen CO2-Emissionen um etwa 25 Tonnen.
Klimapolitischer Alleingang Deutschlands hat zur Folge, dass jede in Deutschland eingesparte Einheit an Treibhausgasemissionen die Treibhausgasemissionen in anderen Teilen der Welt um die gleiche Menge erhöht, sodass insgesamt keine Emissionen in der Atmosphäre eingespart werden.
Damit sie wahr wäre, müssten die diskutierten Rebound-Effekte (Wasserbett und Leakage[^ggf. auch das “Grüne Paradoxon” – aber auch seine Stärke scheint eher im Bereich des Vernachlässigbaren zu sein]) viel stärker sein als die Daten es anzeigen.
- Diese These findet sich allerdings in den Texten der Gegner*innen: “In der Konsequenz [des Wasserbett-Effekts, meine Ergänzung] kommt es selbst bei noch so intensiver nationaler Einsparung zu keiner Reduktion der globalen Gesamtemissionen.” (Rostalski 2025, S. 53) – Eine Begründung einer derart steilen These bleibt die Autorin schuldig.
Klimapolitischer Alleingang Deutschlands hat zur Folge, dass dies zusätzliche Treibhausgasemissionen in anderen Teilen der Welt in einem Ausmaß induziert, wodurch insgesamt mehr Treibhausgasemissionen in die Atmosphäre gelangen als es ohne den nationalen Alleingang der Fall wäre.
Begründung: siehe Erläuterungen zu Schwacher oder Keiner Wirksamkeit
- Diese These behauptet allerdings Rostalski (2025, S. 53) mit Verweis auf den Wasserbett- und Leakage-Effekt: “Insoweit zeigt sich, dass mit unilateralen Anstrengungen nicht bloß kein Effekt auf die globalen Treibhausgasemissionen einhergehen kann, sondern sogar ein negativer. Um es deutlich zu betonen: Mitunter führen gerade die nationalen Bestrebungen zur Verbesserung der eigenen CO2-Bilanz dazu, dass sich die Gesamtsituation für alle Lebewesen auf der Erde verschlechtert. (Hervorhebungen im Original)
Beurteilung der Kontroverse über die Wirksamkeit unilateraler Klimapolitik
Die Präzisierung der Wirksamkeits-Behauptungen verdeutlicht, dass sowohl die Befürworter*innen als auch Gegner*innen sich auf empirisch nicht adäquate Wirksamkeits-Behauptungen festlegen:
Befürworter*innen der Vorreiter-Rolle
scheinen eine proportionale Wirksamkeit zu unterstellen
❌
Gegner*innen der Vorreiter-Rolle
unterstellen keine oder negative Wirkung;
❌
Die empirisch haltbare Behauptung ✅ “schwache Wirksamkeit” findet sich hingegen weder in der Argumentation der Befürworter*innen noch der Gegner*innen.
Was bedeutet dies für den weiteren Gang der Argumentation?
Verhältnismäßigkeit
Die zweite Kontroverse richtet sich auf die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit des unilateralen Klimaschutzes: die Klimaschutzwirkung muss mit den damit verbundenen Belastungen und Freiheitseinschränkungen für die Bürger*innen abgewogen werden.
In der Stellungnahme des Ethikrates erfolgt keine explizite Abwägung der Verhältnismäßigkeit.
Stattdessen behauptet die Stellungnahme, dass die individuellen Belastungen aus einer ulilateralen Klimapolitik sozial gerecht verteilt werden könnten und deshalb heutigen Bürger*innen zugemutet werden könnten.
Begründung ind er Stellungnahme:
- Verweis darauf, dass die Einnahmen aus einer CO2-Besteuerung nach Gerechtigkeitsprinizipien verteilt werden könnten (S. 94).
- Eine Abschätzung dessen, wie hoch die Einnahmen sein werden, welche Belastungen aus der CO22-Besteuerung resultieren können und ob die Einnahmen überhaupt ausreichen, um diese Belastungen zu kompensieren, führt die Stellungnahme nicht auf.
- Der Einwand der Gegner*innen ist berechtigt, dass eine Abwägung der Vor- und Nachteile nicht derart allgemein behauptet werden dürfe, sondern durchgeführt werden müsse.
Sie legen sich auf die Behauptung fest, unilaterlale Klimaschutzpolitik habe gar keinen positiven Effekt.
Weil ihre empirische Annahme nicht stimmt, stimmt auch ihre Verhältnismäßigkeitsabwägung nicht.
- die Gegner*innen machen sich die Abwägung der Verhältnismäßigkeit irrtümlicherweise zu leicht.
Ergebnis der Argumentanalyse
In ihren Annahmen über die Klimaschutzwirkung einer unilateralen Klimapolitik unterstellen sowohl die Befürworter*innen als auch die Gegner*innen irreführende Behauptungen:
Befürworter*innen der Vorreiter-Rolle
sind unpräzise in ihrer Einschätzung der Wirkungen – möglicherweise überschätzen sie die Klimaschutzwirkung einer unilateralen Klimapolitik.
Gegner*innen der Vorreiter-Rolle
verneinen jegliche Klimaschutzwirkung unilateraler Klimapolitik – das stimmt schlicht nicht.
Befürworter*innen der Vorreiter-Rolle
Die Stellungnahme des Ethikrats führt keine nachvollziehbare Abwägung zwischen den Klimaschutzwirkungen einer unilateralen Klimaschutzpolitik und den mit ihnen verbundenen Belastungen durch.
Gegner*innen der Vorreiter-Rolle
Wegen der falschen Festlegungen bezüglich der Wirksamkeit ist die Abwägung der Verhältnismäßigkeit irrelevant.
Die Kontroverse, die geführt werden sollte
Die Entscheidung über eine unilaterale Klimaschutzpolitik erfordert eine Beurteilung der Verhältnismäßigkeit im Lichte ihrer Wirkungen:
Unilaterale Klimaschutzpolitik leistet einen Beitrag zur Reduktion der globalen Treibhausgasemissionen (und somit zur Abschwächung der Erderwärmung), allerdings in einem unterproportionalen Verhältnis:
- eine in Deutschland eingesparte Tonne an CO2-Emissionen reduziert im Durchschnitt die globalen Emissionen um weniger als eine halbe Tonne und in naher Zukunft lediglich um rund 200 kg. Möglicherweise wird eine unilaterale Klimaschutzpolitik Nachahmung durch andere Staaten finden und damit eine höhere Wirkung entfalten.
Unilaterale Klimaschutzpolitik kann substantielle Belastungen für in Deutschland lebende Menschen mit sich bringen:
- mit einer unilateralen Besteuerung von CO2-Emissionen in Deutschland steigen die Kosten für CO2-intensive Wirtschaftsaktivitäten und damit für ihre Betreiber die Anreize, sie zu verlagern.
- In Deutschland machen CO2-intensive Wirtschaftsaktivitäten (Maschinenbau, Automobil- und Chemieindustrie) einen beträchtlichen Teil der nationalen Wertschöpfung aus.
Wie kann beurteilt werden, ob die Vorteile angesichts der Nachteile verhältnismäßig sind? – Die nachfolgende Graphik veranschaulicht die eigentlich kontroversen und die im Grunde nicht kontroversen Behauptungen der betrachteten Debatte.
Gehen wir einzelne Fragen durch, die geklärt werden müssten, um eine Einschätzung der Verhältnismäßigkeit vornehmen zu können
Normativer Hintergrund: Prinzip für die gerechte Verteilung von Vorteilen und Lasten
Hier sind zwei Beispiele dafür, welche Gerechtigkeitsforderungen an das Ausmaß der positiven Wirkungen mit dem Ausmaß der negativen Wirkungen einer unilateralen Klimaschutzpolitik gestellt werden können:
- Gleichverteilung als Maximalbelastung: Das Ausmaß der Benachteiligungen für die Mitglieder des eine unilaterale Klimapolitik umsetzenden Staates darf das Ausmaß der durch diese Klimapolitik vermiedenen Benachteiligungen für die zukünftigen Generationen nicht übersteigen.
- Einhaltung des Niveaus angemessenen menschlichen Lebens: Solange eine unilaterale Klimaschutzpolitik dazu führt, dass katastrophale Auswirkungen des Klimawandels abgeschwächt werden, sollte sie von einem Staat, der historisch überproportional viel zur Erderwärmung beigetragen hat, in dem Maße umgesetzt werden, wie ihre Umsetzung die Mitglieder dieses Staates über einer (zu spezifizierenden) Schwelle eines Lebens in angemessener Qualität bleiben lässt.
Daneben gibt es zahlreiche weitere Prinzipien für die Verteilung der Lasten zwischen heute lebenden Menschen – die Treibhausgasemissionen einsparen müssen – und den in der Zukunft lebenden Menschen, die dann weniger von den Folgen der Erderwärmung benachteiligt werden.
Von der Festlegung auf eins der Verteilungsprinzipien hängt die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit entscheidend ab.
Bewertung der Wirkungen
Wie können die jeweiligen Wirkungen abgeschätzt und ins Verhältnis zueinander gesetzt werden? – Solche Abschätzungen sind aufgrund der Komplexität der Wirkungen sehr unsicher. Doch für eine grobe Orientierung kann folgendermaßen vorgegangen werden:
Bewertungsgrundlagen
Diese Größe repräsentiert, welche gesamtgesellschaftlichen Kosten eine zusätzliche Einheit von Treibhausgasemissionen verursacht. Ergebnisse dieser Schätzungen werden unter Ökonom*innen kontrovers diskutiert, unter anderem weil der Wert der Wirkungen auf nicht-marktliche Güter (Sterblichkeit, Gesundheit, Verlust von Lebensraum etc.) kontrovers ist.
Für die Höhe der SCC finden sich stark abweichenden Angaben in der Fachliteratur :
- 132$/tCO2 (2020 Preise): Mittelwert einer Literaturauswertung;
- 283$/tCO2 (2020 Preise): Mittelwert einer Schätzung, die Kontroversen in der Literatur berücksichtigt;
- 345€/tCO2-Äq (2025-Preise): Schätzung des Umweltbundesamtes
- 990€/tCO2-Äq (2025-Preise): Schätzung des Umweltbundesamtes bei Annahme einer Zeitpräferenzrate von 0.
Der Ökonom Daniel Bressler versucht zu schätzen, wie viele Todesfälle die Emission einer zusätzlichen Tonne von CO2 verursacht.
- nach seinen Schätzungen hat die Emission einer Tonne CO2 Mortalitätskosten in Höhe von 0.000226.
Überschlagskalkulation
Diese Kalkulation soll einen Eindruck darüber verschaffen, welche gesamtgesellschaftlichen Kosten eingespart werden bzw. wie viele Todesfälle vermieden werden können, wenn Deutschland unilateral seine Treibhausgasemissionen in einem Ausmaß senkt, das einer Einsparung von 5% seiner Emissionen aus dem Jahr 2025 entspricht.
| 648,903 Millionen Tonnen CO2e |
Reduktion der THG-Emissionen um 5% |
32,45 Millionen Tonnen CO2e weniger |
ETS-1 (bis 2028) |
19,468 Millionen Tonnen CO2e |
| ETS-2 (ab 2028) |
8,11 Millionen Tonnen CO2e |
| 19,468 Millionen Tonnen CO2e (ETS-1) |
132 $/Tonne (min) |
2,6 Milliarden $ |
| 990 $/Tonne (max) |
19,3 Milliarden $ |
| 8,11 Millionen Tonnen CO2e (ETS-2) |
132 $/Tonne (min) |
1 Milliarde $ |
| 990 $/Tonne (max) |
8 Milliarden $ |
| 19,468 Millionen Tonnen CO2e (ETS-1) |
0.000226 pro Tonne |
4400 Todesfälle |
| 8,11 Millionen Tonnen CO2e (ETS-2) |
0.000226 pro Tonne |
1800 Todesfälle |
Um die Verhältnismäßigkeit zu beurteilen, muss noch geprüft werden, zu welchen gesamtgesellschaftlichen Kosten die Umsetzung der Maßnahmen, mit denen 5% der THG-Emissionen eingespart werden, führen würde.
Wir können uns vergegenwärtigen, wann die Kosten der Maßnahmen, mit denen 5% der THG-Emissionen von 2025 eingespart werden, unverhältnismäßig hoch wären: * Wenn wir das normative Hintergrundprinzip “Gleichverteilung als Maximalbelastung” unterstellen, müssten Maßnahmen, die zu einer Einsparung von 5% der THG-Emissionen von 2025 führen, * gesamtgesellschaftliche Kosten verursachen, die höher liegen als die geschätzten 1-19 Milliarden $ an gesamtgesellschaftlichem Nutzen oder * zu mehr als 1800-4400 zusätzlichen Todesfällen führen.
Mir sind keine Schätzungen der gesamtgesellschaftlichen Kosten von unilateraler Klimaschutzpolitik bekannt. Doch ich kann mir nicht vorstellen, dass die gesamtgesellschaftlichen Kosten aus der Einsparung von 30 Millionen Tonnen CO2 in Deutschland derart hohe gesamtgesellschaftliche Kosten verursachen (mir ist kein Mechanismus bekannt, wie dies zustande kommen kann). Bisherige Einsparungen von Treibhausgasemissionen scheinen nicht solche Kosten aufgebürdet zu haben.
- Hohe Gewissheit: Unilaterale Klimaschutzpolitik reduziert die globalen Treibhausgasemissionen (in einem unterproportionalen Verhältnis).
- Unsicher bzw. kontrovers ist die gesamtgesellschaftliche Bewertung dieser Abschwächung der Erderwärmung.
- Eine unilaterale Klimaschutzmaßnahme wie eine CO2-Steuer macht Treibhausgase emittierende Aktivitäten teurer:
- Dies kann die Befriedigung von Grundbedürfnissen verteuern, soweit letztere nicht ohne Treibhausgasemissionen befriedigt werden können.
- Es können auch negative volkswirtschaftliche Effekte entstehen, wenn eine hohe Anzahl an Unternehmen ihre Produktion verlagert.
- das Ausmaß dieser negativen Effekte ist unsicher, schlimmstenfalls kann in einer Volkswirtschaft mit hoher fossiler Wertschöpfung eine signifikante volkswirtschaftliche Schrumpfung eintreten mit hohen Belastungen für die Bewohner*innen.
Sie müssten behaupten:
Es gibt keinen Grund dafür, die heutigen Bewohner*innen Deutschlands der Möglichkeit auszusetzen, in ihrer Lebensqualität signifikant beeinträchtigt zu werden, um die Erderwärmung leicht zu reduzieren.
- Mir fällt nicht ein, wie diese Behauptung begründet werden kann.
Sie müssten behaupten:
- Es gibt einen Grund dafür, die heutigen Bewohner*innen Deutschlands der Möglichkeit auszusetzen, in ihrer Lebensqualität signifikant beeinträchtigt zu werden, um die Erderwärmung leicht zu reduzieren.
Mögliche Begründungen für diese Behauptung:
Ein Industrieland wie Deutschland hat überproportional viel zu der bestehenden Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre beigetragen. Um diesen kausalen Beitrag zu kompensieren, ist es gerecht, wenn es Gefahren für sein Wohlergehen auf sich nimmt, um die Folgen der Erderwärmung abzumildern.
Dass eine Reduktion von Treibhausgasemissionen moralisch signifikante Vorteile für die zukünftigen Generationen bringt, ist unumstritten. Das genaue Ausmaß der Vorteile ist unsicher. Dass eine unilaterale Klimaschutzpolitik moralisch signifikante Nachteile für die Bewohner des sie umsetzenden Staates verursacht, ist nicht ganz sicher. Es ist möglich, dass die Nachteile geringfügig ausfallen werden. Das Ausmaß der Nachteile ist wiederum durch das Ausmaß der unilateralen Klimaschutzmaßnahmen steuerbar.
Resultierende Dialektik
Die nachfolgende Graphik bildet graphisch die Dialektik der Kontroverse über die Verhältnismäßigkeit ab – einer Kontroverse, die eigentlich geführt werden sollte.
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